Willkommen bei TJs Garage!
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter:
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Werk-, Dienst- und Serviceleistungen der TJs Garage GmbH (nachfolgend „Werkstatt") gegenüber ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der TJs Garage GmbH in Anspruch nehmen.
(3) Bei TJs Garage bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Inspektion & Wartung
- Instandhaltung & Instandsetzung
- Rad/Reifen Service
- Bremsenservice
- Mechanische KFZ-Reparaturen
- Elektrische KFZ-Reparaturen
- Fehlerdiagnose
- TÜV
- Fahrzeugdurchsicht
- Codierungen
- Umbauten
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Werkstatt sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden und Annahme durch die Werkstatt zustande.
(3) Terminvereinbarungen über die Website, telefonisch, per E-Mail oder persönlich stellen zunächst eine Anfrage dar. Der Vertrag kommt erst mit Auftragsannahme durch die Werkstatt zustande.
§ 3 Kostenvoranschläge und Diagnosearbeiten
(1) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Diagnose- und Fehlersucharbeiten sind eigenständige Leistungen und auch dann vergütungspflichtig, wenn anschließend keine Reparatur durchgeführt wird.
(3) Ergibt sich während der Arbeiten die Notwendigkeit zusätzlicher Reparaturen oder Ersatzteile, wird die Werkstatt den Kunden hierüber informieren und dessen Freigabe einholen, soweit dies unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist.
§ 4 Durchführung der Arbeiten
(1) Die Werkstatt ist berechtigt, notwendige Probefahrten und Funktionsprüfungen durchzuführen.
(2) Die Werkstatt darf geeignete Fremdunternehmen mit Teilleistungen beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich ist.
(3) Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 5 Kundenmaterial und Ersatzteile
(1) Vom Kunden bereitgestellte Teile oder Materialien werden auf Wunsch verarbeitet. Für deren Eignung, Qualität oder Zulassungsfähigkeit übernimmt die Werkstatt keine Gewähr.
(2) Hierdurch verursachte Mehrkosten oder Folgeschäden gehen zu Lasten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Ausgebaute Altteile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum der Werkstatt über, sofern der Kunde deren Herausgabe nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich verlangt und keine gesetzlichen Entsorgungspflichten entgegenstehen.
§ 6 Fahrzeugabholung und Standgeld
(1) Nach Mitteilung der Fertigstellung hat der Kunde das Fahrzeug innerhalb von sieben Kalendertagen abzuholen.
(2) Nach Ablauf dieser Frist kann die Werkstatt ein angemessenes Standgeld berechnen. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlich entstehenden Kosten und wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
§ 7 Zahlungsbedigungen
(1) Rechnungen sind sofort nach Abnahme des Fahrzeugs und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Eingebaute Ersatzteile und sonstige gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Werkstatt, soweit rechtlich zulässig.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag.
§ 9 Hol- und Bringservice
(1) Sofern ein Hol- und Bringservice vereinbart wird, erfolgt dieser nach Verfügbarkeit und ausschließlich als Nebenleistung.
(2) Die Haftung der Werkstatt richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Regelungen dieser AGB.
§ 10 TÜV-/HU-Vorbereitung
(1) Die Werkstatt kann Fahrzeuge auf Wunsch für Hauptuntersuchungen oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten.
(2) Die Durchführung und Entscheidung über die Erteilung einer Prüfplakette obliegt ausschließlich der jeweiligen Prüforganisation.
(3) Die Werkstatt übernimmt keine Garantie für das Bestehen der Hauptuntersuchung.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Mängel sind der Werkstatt unverzüglich nach ihrer Feststellung mitzuteilen.
(3) Der Werkstatt ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
§ 12 Haftung
(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der TJs Garage GmbH.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.